Angeln mit Kindern in Bayern: Schein, Alter & Regeln

Angeln mit Kindern in Bayern: Schein, Alter & Regeln

Bayern und Angeln – das passt einfach. Glasklare Voralpenseen, urige Bäche im Frankenland, der mächtige Main, dazu unzählige Vereinsweiher: Hier findet jede Familie ihr Plätzchen am Wasser. Und seit der großen Reform Anfang 2025 ist der Einstieg für den Nachwuchs deutlich einfacher geworden. Wenn du selbst noch nie eine Rute in der Hand hattest, ist das überhaupt kein Problem – wir erklären dir Schritt für Schritt, was in Bayern gilt, und zwar so, dass du sofort durchblickst.

Was Fischereischein, Jugendfischereischein und Erlaubnisschein genau bedeuten, erklären wir auf unserer Übersichtsseite Angeln mit Kindern in Deutschland.

Die wichtigsten Regeln in Bayern für Kinder

In Bayern hat sich 2025 einiges getan. Das musst du wissen:

  • Kein Jugendfischereischein mehr: Zum 1.1.2025 wurde der Jugendfischereischein in Bayern abgeschafft – den gibt es also nicht mehr. Keine Sorge, das macht den Einstieg sogar einfacher, weil eine Hürde wegfällt.
  • Angeln ab 7 Jahren in Begleitung: Kinder und Jugendliche von 7 bis einschließlich 17 Jahren dürfen selbst fischen, aber nur in „verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Inhabers eines Fischereischeins". Heißt im Klartext: Eine erwachsene Person mit gültigem Fischereischein muss dabei sein und Verantwortung übernehmen. Dein Kind darf dann selbst angeln.
  • Fischerprüfung schon ab 12 Jahren: An der Fischerprüfung kann teilnehmen, wer das zwölfte Lebensjahr vollendet hat (Art. 48 Satz 2 BayFiG; ebenso § 4 Abs. 3 Satz 2 AVBayFiG). Einen Vorbereitungslehrgang von mindestens 30 Stunden muss übrigens jeder Prüfling nachweisen – der hat kein eigenes Mindestalter (§ 6 Abs. 1 AVBayFiG).
  • Eigener Schein ab 14 Jahren: Wer das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung bestanden hat, erhält den Fischereischein auf Lebenszeit (Art. 47 Abs. 3 BayFiG). Zwischen bestandener Prüfung mit 12 oder 13 und dem 14. Geburtstag gibt es den eigenen Schein also noch nicht.
  • Allein angeln? Hier lohnt der genaue Blick. Der Gesetzeswortlaut (Art. 47 Abs. 2 Satz 1 BayFiG) verlangt die verantwortliche Begleitung für alle von 7 bis unter 18 – ohne ausdrückliche Ausnahme für Jugendliche mit eigenem Schein. Die Verwaltungsvorschrift des Landwirtschaftsministeriums geht demgegenüber davon aus, dass Jugendliche ab 14 nach bestandener Prüfung „allein und eigenverantwortlich" fischen dürfen (VwVFiR Nr. 9.6, BayMBl. 2025 Nr. 89). Eine Verwaltungsvorschrift bindet aber nur die Behörden, sie ist kein Gesetz. Wenn dein Kind mit 14 allein losziehen möchte, kläre das bitte vorher kurz mit der Kreisverwaltungsbehörde oder dem Verein ab.
  • Sehr junge Kinder: Das Mindestalter fürs eigene Angeln ist 7. Für Kinder darunter ist es nicht vorgesehen. Die Begleitperson muss in jedem Fall volljährig sein und einen Fischereischein besitzen.
  • Erlaubnisschein/Angelkarte: Den brauchst du fürs jeweilige Gewässer weiterhin – auch für das begleitete Kind ohne eigenen Schein. Art. 26 Abs. 3 Nr. 1 BayFiG befreit Minderjährige nur von der behördlichen Genehmigung für die Ausstellung, nicht vom Erlaubnisschein selbst.
  • Was für Minderjährige wirklich entfällt: Behördenantrag, Verwaltungsgebühr und Fischereiabgabe fallen für das begleitete Angeln ohne eigenen Schein weg. Beantragt ein 14- bis 17-Jähriger dagegen einen eigenen Fischereischein, werden die Gebühr (35 Euro, Tarif-Nr. 6.I.2/1 KVz) und die Fischereiabgabe fällig – letztere immerhin um 50 Prozent ermäßigt, wenn für fünf aufeinanderfolgende Jahre gezahlt wird (§ 9 Abs. 4 Nr. 1 AVBayFiG).

Besonderheiten in Bayern

Bayern hat 2025 eine echte Reform-Welle hingelegt. Mit dem „Zweiten Modernisierungsgesetz" (in Kraft seit 1.1.2025) wurde das Mindestalter von 10 auf 7 Jahre gesenkt und gleichzeitig der Jugendfischereischein gestrichen. Statt eines eigenen Kinder-Scheins setzt Bayern jetzt also auf das Modell „Kind angelt in verantwortlicher Begleitung eines erwachsenen Scheininhabers". Das ist unkompliziert und nimmt Familien viel Bürokratie ab – ideal, um einfach mal mit dem Nachwuchs loszuziehen.

So gelingt der Start

Halte den ersten Ausflug schön kurz, eine knappe Stunde am Wasser reicht für den Anfang völlig – lieber öfter als am Stück zu lang. Fang mit Friedfischen an (Friedfische = Fische, die Pflanzen und Kleintiere fressen, also keine Räuber wie der Hecht), die beißen zuverlässiger und sorgen für Erfolgserlebnisse. Und nimm leichtes Gerät, das gut in Kinderhände passt. Welche Ausstattung zu welchem Alter passt, findest du übersichtlich unter Angelausrüstung für Kinder nach Alter.

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Woher bekommst du in Bayern den passenden Schein?

In Bayern gibt es seit dem 1.1.2025 keinen Jugendfischereischein mehr. Kinder ab 7 Jahren angeln in Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers ganz ohne eigenen Schein – sie brauchen aber die Angelkarte (den Erlaubnisschein) für das Gewässer. Die Fischerprüfung selbst ist bereits ab dem vollendeten 12. Lebensjahr möglich (Art. 48 Satz 2 BayFiG), der eigene Fischereischein auf Lebenszeit wird dann ab 14 erteilt (Art. 47 Abs. 3 BayFiG). Den Schein bekommst du bei deiner Gemeinde- oder Stadtverwaltung; mitzubringen sind Personalausweis, ein Passfoto und das Prüfungszeugnis. Teile des Antrags lassen sich über das BayernPortal vorbereiten.

Immer zusätzlich: die Regeln deines Gewässers

Ganz wichtig, egal wo ihr angelt: Über die hier beschriebenen allgemeinen Regeln hinaus gelten immer die speziellen Bestimmungen des konkreten Gewässers. Jeder See, Fluss und Küstenabschnitt hat seine eigene Gewässerordnung mit eigenen Vorgaben – zum Beispiel zu erlaubten Angelmethoden und Ködern, zur Zahl der Ruten, zu Schonzeiten und Mindestmaßen, zum Nacht- und Setzkescherangeln, zur Entnahmemenge oder zu gesperrten Uferbereichen. Diese gewässerspezifischen Regeln stehen meist direkt auf dem Erlaubnisschein (der Angelkarte) oder bei der ausgebenden Stelle (Angelverein, Gewässerbewirtschafter, Behörde). Prüfe und beachte sie vor jedem Angeltag – im Zweifel gehen die Regeln des jeweiligen Gewässers den allgemeinen Angaben auf dieser Seite vor.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab welchem Alter darf mein Kind in Bayern angeln?

Seit der Reform 2025 dürfen Kinder ab 7 Jahren selbst angeln – allerdings nur in verantwortlicher Begleitung einer volljährigen Person, die einen Fischereischein besitzt. Für Kinder unter 7 ist das eigene Angeln nicht vorgesehen.

Braucht mein Kind in Bayern einen Jugendfischereischein?

Nein. Den Jugendfischereischein gibt es in Bayern seit dem 1.1.2025 nicht mehr – er wurde abgeschafft. Stattdessen darf dein Kind von 7 bis einschließlich 17 Jahren in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischein-Inhabers angeln.

Darf mein Kind in Bayern allein angeln?

Ohne eigenen Fischereischein nicht – dann gilt die verantwortliche Begleitung durch einen volljährigen Scheininhaber. Bei Jugendlichen ab 14 mit bestandener Prüfung und eigenem Schein ist die Lage weniger eindeutig, als es klingt: Der Gesetzeswortlaut (Art. 47 Abs. 2 Satz 1 BayFiG) nennt keine Ausnahme, die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums (VwVFiR Nr. 9.6) geht dagegen vom eigenverantwortlichen Fischen ab 14 aus. Das solltest du vor dem ersten Alleingang bei der Kreisverwaltungsbehörde kurz gegenprüfen.

Ab welchem Alter kann mein Kind in Bayern die Fischerprüfung machen?

Ab dem vollendeten 12. Lebensjahr (Art. 48 Satz 2 BayFiG). Den eigenen Fischereischein auf Lebenszeit gibt es aber erst ab 14 (Art. 47 Abs. 3 BayFiG). Wer also mit 12 besteht, wartet mit dem eigenen Schein noch bis zum 14. Geburtstag.

Brauche ich zusätzlich eine Angelkarte?

Ja, der Erlaubnisschein (die Angelkarte) für das jeweilige Gewässer ist weiterhin nötig – auch für ein begleitetes Kind ohne eigenen Schein. Entfallen sind für Minderjährige seit 2025 der Behördenantrag, die Verwaltungsgebühr und die Fischereiabgabe, aber nur solange sie ohne eigenen Fischereischein in Begleitung angeln. Mit eigenem Schein werden Gebühr und (ermäßigte) Abgabe fällig.

Was hat sich in Bayern 2025 geändert?

Mit dem „Zweiten Modernisierungsgesetz" (in Kraft seit 1.1.2025) wurde das Mindestalter von 10 auf 7 Jahre gesenkt und der Jugendfischereischein abgeschafft. Kinder angeln nun in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Scheininhabers, und für Minderjährige entfallen mehrere Gebühren.


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Stand: September 2026