Angeln mit Kindern in Brandenburg: Schein, Alter & Regeln

Angeln mit Kindern in Brandenburg: Schein, Alter & Regeln

Wenn es ein Bundesland gibt, in dem der Einstieg ins Angeln mit Kindern besonders unkompliziert ist, dann ist es Brandenburg. Tausende Seen, ruhige Flussläufe und endlose Natur direkt vor der Haustür – und dazu eine Regelung, die Familien den Start richtig leicht macht. Hier kannst du quasi spontan mit deinem Kind ans Wasser, ohne erst durch einen Behörden-Dschungel zu müssen. Wir erklären dir, was gilt, und zwar so einfach, dass du auch ohne eigene Angel-Erfahrung sofort durchblickst.

Was Fischereischein, Jugendfischereischein und Erlaubnisschein genau bedeuten, erklären wir auf unserer Übersichtsseite Angeln mit Kindern in Deutschland.

Die wichtigsten Regeln in Brandenburg für Kinder

Der große Vorteil zuerst, dann der Rest:

  • Friedfischangeln ohne Schein – für jedermann: In Brandenburg darf jeder ohne Prüfung und ohne Fischereischein auf Friedfische angeln. Friedfische sind Fische, die sich von Pflanzen und Kleintieren ernähren – zum Beispiel das Rotauge. Das macht den Familieneinstieg herrlich unkompliziert: Du und dein Kind könnt einfach loslegen.
  • Jugendfischereischein ab 8 bis 18 Jahre: Den gibt es, gebraucht wird er in der Praxis aber vor allem, um in ANDEREN Bundesländern angeln zu dürfen. Für das reine Friedfischangeln in Brandenburg ist er dank der generellen Ausnahme nicht zwingend.
  • Eigenständig angeln erst ab 8: „Die Fischerei darf ausüben, wer das achte Lebensjahr vollendet hat" (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BbgFischG). Ab 8 darf dein Kind das Friedfischangeln also selbst ausüben. Trotzdem gilt: Gerade die Kleinen sollten am Wasser nie ohne ein wachsames Auge der Eltern sein – Sicherheit geht vor.
  • Kinder unter 8 – seit April 2026 ausdrücklich geregelt: Das Land hat § 18 Abs. 1 BbgFischG mit Wirkung zum 24.04.2026 neu gefasst und das begleitete Angeln erstmals klar in den Gesetzestext geschrieben. Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr dürfen mit einer Friedfischangel angeln, aber nur unter der ständigen und unmittelbaren Aufsicht einer volljährigen fischereiausübungsberechtigten Person und im Rahmen deren Angelkarte. Ausdrücklich verboten ist ihnen das Tätigwerden „beim Keschern, Abhaken, Betäuben und Töten von Fischen".
  • Fischerprüfung: Die ist nur nötig, wenn über das Friedfischangeln hinaus auf Raubfische geangelt werden soll, also zum Beispiel auf Hecht oder Zander (Raubfische = Fische, die andere Fische jagen). Sie ist ab dem vollendeten 14. Lebensjahr möglich (§ 19 Abs. 2 Satz 2 BbgFischG); den Fischereischein gibt es ebenfalls erst ab 14 (§ 20 Abs. 1 BbgFischG). Fürs entspannte Familienangeln auf Friedfische brauchst du sie nicht.
  • Erlaubnisschein/Angelkarte: Die brauchst du zusätzlich, sie erlaubt das Angeln am konkreten Gewässer (§ 18 Abs. 2 Nr. 3 BbgFischG).
  • Fischereiabgabe – Kinder sind befreit: Seit der Gesetzesänderung vom 23.04.2026 sind „Personen, die noch nicht das vierzehnte Lebensjahr vollendet haben", ausdrücklich von der Fischereiabgabe befreit (§ 22 Abs. 4 Nr. 3 BbgFischG). Ab 14 kostet sie seit dem 1.1.2026 einheitlich 12 Euro für ein Kalenderjahr oder 40 Euro für fünf Jahre.

Besonderheiten in Brandenburg

Die echte Brandenburger Besonderheit ist die „Jedermann"-Regelung beim Friedfischangeln: Ohne Prüfung, ohne Fischereischein darfst du gemeinsam mit deinem Kind auf Friedfische angeln. Das ist für Angel-Neulinge ein Traum, denn ihr könnt einfach ausprobieren, ob euch das Hobby packt, bevor ihr in Scheine und Prüfungen investiert. Wichtig bleibt: Die Angelkarte fürs Gewässer gehört trotzdem dazu.

Neu seit dem 24. April 2026: Mit dem Gesetz zum Abbau von Bürokratie im Land Brandenburg vom 23.04.2026 hat das Land gleich zwei familienfreundliche Punkte ins Fischereigesetz geschrieben. Erstens steht das begleitete Angeln für Kinder unter 8 Jahren jetzt ausdrücklich im Gesetz (§ 18 Abs. 1 BbgFischG) – vorher war das eine Grauzone. Zweitens sind Kinder unter 14 nun ausdrücklich von der Fischereiabgabe befreit (§ 22 Abs. 4 Nr. 3 BbgFischG). Für Familien ist Brandenburg damit noch ein Stück einfacher geworden.

So gelingt der Start

Mach den ersten Ausflug kurz und locker – eine Stunde am Wasser reicht für den Anfang völlig, lieber öfter als zu lang. Setz auf Friedfische wie das Rotauge, die in Brandenburg ohnehin der unkomplizierte Einstieg sind und für schnelle Erfolgserlebnisse sorgen. Nimm leichtes Gerät, das gut in kleine Kinderhände passt; welche Ausrüstung zu welchem Alter passt, findest du übersichtlich unter Angelausrüstung für Kinder nach Alter.

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Woher bekommst du in Brandenburg den passenden Schein?

Fürs Friedfischangeln brauchst du in Brandenburg keinen Fischereischein. Als Erwachsener benötigst du die Fischereiabgabemarke (online beim Land oder an Ausgabestellen), eine Angelkarte fürs Gewässer und deinen Personalausweis; für Kinder unter 14 entfällt die Fischereiabgabe. Einen Jugendfischereischein gibt es in Brandenburg übrigens durchaus: Ab dem vollendeten 8. Lebensjahr kann er auf Antrag erteilt werden und gilt bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, berechtigt aber nur zum Gebrauch der Friedfischhandangel (§ 17 Abs. 6 BbgFischG). Wer auf Raubfisch angeln möchte, legt die Fischerprüfung ab und holt den Fischereischein bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Tipp: Angelkarten gibt es bei Vereinen, Angelgeschäften und Tourist-Infos, die Fischereiabgabe oft bequem online.

Immer zusätzlich: die Regeln deines Gewässers

Ganz wichtig, egal wo ihr angelt: Über die hier beschriebenen allgemeinen Regeln hinaus gelten immer die speziellen Bestimmungen des konkreten Gewässers. Jeder See, Fluss und Küstenabschnitt hat seine eigene Gewässerordnung mit eigenen Vorgaben – zum Beispiel zu erlaubten Angelmethoden und Ködern, zur Zahl der Ruten, zu Schonzeiten und Mindestmaßen, zum Nacht- und Setzkescherangeln, zur Entnahmemenge oder zu gesperrten Uferbereichen. Diese gewässerspezifischen Regeln stehen meist direkt auf dem Erlaubnisschein (der Angelkarte) oder bei der ausgebenden Stelle (Angelverein, Gewässerbewirtschafter, Behörde). Prüfe und beachte sie vor jedem Angeltag – im Zweifel gehen die Regeln des jeweiligen Gewässers den allgemeinen Angaben auf dieser Seite vor.

Häufige Fragen (FAQ)

Ab welchem Alter darf mein Kind in Brandenburg angeln?

Eigenständig ab dem vollendeten 8. Lebensjahr (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BbgFischG) – und zwar ohne Schein und ohne Prüfung, solange es beim Friedfischangeln bleibt. Jüngere Kinder dürfen seit dem 24.04.2026 ausdrücklich mit: mit einer Friedfischangel, unter ständiger und unmittelbarer Aufsicht einer volljährigen fischereiausübungsberechtigten Person und im Rahmen deren Angelkarte. Keschern, Abhaken, Betäuben und Töten sind ihnen dabei nicht erlaubt.

Braucht mein Kind in Brandenburg einen Jugendfischereischein?

Für das reine Friedfischangeln in Brandenburg nicht zwingend, dank der „Jedermann"-Ausnahme. Es gibt ihn aber: Ab dem vollendeten 8. Lebensjahr auf Antrag, gültig bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, für die Friedfischhandangel (§ 17 Abs. 6 BbgFischG). Praktisch relevant ist er vor allem, wenn dein Kind in anderen Bundesländern angeln möchte.

Darf mein Kind in Brandenburg allein angeln?

Ab 8 Jahren ja, beim Friedfischangeln (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BbgFischG). Unter 8 nicht – dann nur unter ständiger und unmittelbarer Aufsicht einer volljährigen fischereiausübungsberechtigten Person. Aus Sicherheitsgründen solltest du dein Kind am Wasser ohnehin nicht unbeaufsichtigt lassen.

Brauche ich zusätzlich eine Angelkarte und die Fischereiabgabe?

Die Angelkarte fürs jeweilige Gewässer: immer ja. Die Fischereiabgabe dagegen erst ab 14 – Kinder darunter sind seit April 2026 ausdrücklich befreit (§ 22 Abs. 4 Nr. 3 BbgFischG). Ab 14 kostet sie 12 Euro pro Kalenderjahr oder 40 Euro für fünf Jahre.

Muss mein Kind für Hecht und Zander eine Prüfung machen?

Ja. Sobald über das Friedfischangeln hinaus auf Raubfische wie Hecht oder Zander geangelt werden soll, ist die Fischerprüfung nötig. Fürs entspannte Familienangeln auf Friedfische brauchst du sie dagegen nicht.


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Stand: September 2026